Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme und wird mit ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung der Krankenkasse, Unfallversicherung oder der Invalidenversicherung übernommen. Die Verordnung wird vom Arzt oder der Ärztin ausgestellt. Nach erfolgter Kostengutsprache kann mit der Therapie begonnen werden.
Ohne ärztliche Verordnung können die Behandlungskosten auch privat bezahlt werden.
Gerne nehme ich Ihre Anmeldung entgegen und berate Sie für das weitere Vorgehen.